Bitte beachten
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Bitte beachten
Hallo liebe Forumer,
Aufgrund der komplizierten Rechtslage:
Bitte erkundigt Euch, bevor Ihr in einem Bundesland sondeln wollt, denn wer ohne Genehmigung nach etwas gräbt, kann sich unter Umständen strafbar machen (auch wenn er gefundenes an Museen abgibt) und gilt als Raubgräber (nicht zu verwechseln mit Grabräuber!). In manchen Bundesländern ist es erlaubt mit dem Metallsuchgerät zu suchen, jedoch darf nicht gegraben werden, in anderen ist beides mit Einschränkungen erlaubt und in wieder anderen beides verboten.
Grabegenehmigungen für einen bestimmten Landkreis erteilen unter bestimmten Vorraussetzungen die Landesämter für Denkmalpflege der verschiedenen Bundesländer gegen eine geringe Gebühr. Dabei gilt zu beachten, dass damit einige Pflichten einhergehen (u.a. genaue Dokumentation, Meldung von Funden und Fundstellen, vorheriges Anmelden der Grabung). Die Grabgenehmigung beschränkt sich dabei auf Grundstücke, Baugelände und Äcker (auch Brachland) und gilt bis zu einer Tiefe von ca. 30 - 40 cm (Oberboden). Für erfahrene Hobbyarchäologen, die lange und gewissenhaft mit den Ämtern zusammengearbeitet haben, ist es möglich eine Grabgenehmigung für Waldboden (bis 30 cm) zu erhalten. Für ehemalige militärische Anlagen dürfte es ebenso schwer werden eine Grabgenehmigung zu erhalten, zumal das Sondeln dort auch potentiell gefährlich ist.
Auch gibt es in den meisten Bundesländern (alle außer Bayern) sogenannte Schatzregale. Das sind Gesetze, nach denen das Bundesland den Fund als historisch wertvoll einstufen und ersatzlos einziehen kann (Fund weg, Geld weg bzw. je nach Bundesland eine geringe Aufwandsentschäigung). Falls kein Schatzregal gilt oder der Fund keine besondere historische Wertigkeit innehat, gilt die Regel, dass der Finder und der Grundstückseigentümer sich den Fund je zur Hälfte teilen.
Sollten sie auf Privatgelände graben wollen, brauchen sie zusätzlich zu behördlichen Genehmigungen das Einverständnis des Grundstückseigentümers.
Allseits viel Erfolg und Gut Fund - und denkt bitte auch daran, Eure Löcher wieder zu begradigen
Man muss die Tatsache kennen, bevor man sie verdrehen kann.
Aufgrund der komplizierten Rechtslage:
Bitte erkundigt Euch, bevor Ihr in einem Bundesland sondeln wollt, denn wer ohne Genehmigung nach etwas gräbt, kann sich unter Umständen strafbar machen (auch wenn er gefundenes an Museen abgibt) und gilt als Raubgräber (nicht zu verwechseln mit Grabräuber!). In manchen Bundesländern ist es erlaubt mit dem Metallsuchgerät zu suchen, jedoch darf nicht gegraben werden, in anderen ist beides mit Einschränkungen erlaubt und in wieder anderen beides verboten.
Grabegenehmigungen für einen bestimmten Landkreis erteilen unter bestimmten Vorraussetzungen die Landesämter für Denkmalpflege der verschiedenen Bundesländer gegen eine geringe Gebühr. Dabei gilt zu beachten, dass damit einige Pflichten einhergehen (u.a. genaue Dokumentation, Meldung von Funden und Fundstellen, vorheriges Anmelden der Grabung). Die Grabgenehmigung beschränkt sich dabei auf Grundstücke, Baugelände und Äcker (auch Brachland) und gilt bis zu einer Tiefe von ca. 30 - 40 cm (Oberboden). Für erfahrene Hobbyarchäologen, die lange und gewissenhaft mit den Ämtern zusammengearbeitet haben, ist es möglich eine Grabgenehmigung für Waldboden (bis 30 cm) zu erhalten. Für ehemalige militärische Anlagen dürfte es ebenso schwer werden eine Grabgenehmigung zu erhalten, zumal das Sondeln dort auch potentiell gefährlich ist.
Auch gibt es in den meisten Bundesländern (alle außer Bayern) sogenannte Schatzregale. Das sind Gesetze, nach denen das Bundesland den Fund als historisch wertvoll einstufen und ersatzlos einziehen kann (Fund weg, Geld weg bzw. je nach Bundesland eine geringe Aufwandsentschäigung). Falls kein Schatzregal gilt oder der Fund keine besondere historische Wertigkeit innehat, gilt die Regel, dass der Finder und der Grundstückseigentümer sich den Fund je zur Hälfte teilen.
Sollten sie auf Privatgelände graben wollen, brauchen sie zusätzlich zu behördlichen Genehmigungen das Einverständnis des Grundstückseigentümers.
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Man muss die Tatsache kennen, bevor man sie verdrehen kann.
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